Definition Zeitarbeit
Zeitarbeit, auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personalleasing bedeutet, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer an einen Dritten entleiht, um Arbeit zu verrichten.
Es entsteht ein sogenanntes Dreiecksverhältnis, weil nicht mehr 2 Parteien, sondern 3 Parteien in die Zeitarbeit involviert sind.
Arbeitnehmer
Der Arbeitnehmer ist bei der Zeitarbeitsfirma angestellt. Seine Arbeit verrichtet er jedoch in einem anderen Unternehmen. Er wird sozusagen von seiner eigenen Firma ausgeliehen. Bei dem Dritten (auch Kundenunternehmen genannt) sind die Arbeitnehmer den dortigen Vorgesetzten unterstellt. Die Vorarbeiter haben eine Weisungsbefugnis und müssen dafür sorgen, dass die Rechte der Zeitarbeiter gewahrt werden.
Zeitarbeitsfirma
Die Zeitarbeitsfirma beschäftigt Arbeitnehmer um sie an externe Firmen zu verleihen. Die Zeitarbeitsfirma bezahlt den Arbeitnehmer. Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen vereinbaren einen Stundensatz, der unabhängig von dem Gehalt des Arbeitnehmers ist. Da die Zeitarbeitsfirma auf jeden Fall mitverdienen will liegt der Stundesatz selbstverständlich über dem Lohn des Arbeitnehmers
Unternehmen
Das Kundenunternehmen bezahlt die Zeitarbeitsfirma. Die Zeitarbeitsfirma bezahlt wiederum den Arbeitnehmer. Das Unternehmen profitiert insofern von der Zeitarbeit, dass sie kein Vertragsverhältnis mit dem Arbeitnehmer hat. In zeiten schlechter Auftragslage wäre das Unternehmen somit nicht an die Arbeitnehmer gebunden. Auch bei Krankheit muss die Zeitarbeitsfirma und nicht das Kundenunternehmen für schnellen Ersatz sorgen.
Hinzu kommt, dass Zeitarbeiter oft schlechter bezahlt und somit günstiger für das Kundenunternehmen sind. Ein Großteil der Verwaltungskosten in Bezug auf Lohnbuchhaltung entfält somit.
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