Arbeitszeitkonto Zeitarbeit
Das Arbeitszeitkonto hat in der Welt der Zeitarbeit einen besonderen Stellenwert. Arbeitnehmer müssen den Abbau von Mehrstunden bei der Zeitarbeitsfirma beantragen. Die Zeitarbeitsfirma hingegen kann Mehrstunden bei Bedarf anordnen. Somit kommt das Arbeitszeitkonto insbesondere der Zeitarbeitsfirma zu Gute.
Laut dem Interessenverand Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. darf das AZK 150 Plus-Stunden und maximal 21 Minusstunden umfassen.
Scheidet der Arbeitnehmer aus der Zeitarbeitsfirma aus, so werden die Plusstunden ausbezahlt. Im Falle von Minus-stunden werden sie mit dem Gehalt verrechnetn bzw. anderweitig geltend gemacht. Auch durch Nacharbeit können die Minusstunden getilgt werden.
Der Arbeitnehmer kann für Überstunden Freizeitausgleich beantragen. Dies muss vorher beim Arbeitgeber beantragt und anschließend genemigt werden. Diesen Freizeitausgleich kann die Zeitarbeitsfirma aufgrund von betrieblichen Gründen ablehnen. Auch kann der Arbeitgeber kann bis zu 2 Tage Freizeitausgleich für den Arbeitnehmer anordnen. Den Termin bestimmt die Zeitarbeitsfirma.
Die Zeitarbeitsfrima kann den Arbeitsvertrag so gestalten, dass jeden Monat eine bestimmte Stundenanzahl von Mehrstunden ausbezahlt wird. Der Preis dafür sind höhere Lohnsteuerabgaben.
Im Tarifvertrag der IGZ sind die Rahmenbedingungen, die das Arbeitszeitkonto, sowie den Umgang mit Plus- und Minusstunden beschreiben.